Die Unterzeichnung des Protokolls

Die Unterzeichnung des Protokolls

Das Protokoll einer Wohnungseigentümerversammlung ist zu unterzeichnen. Dies zum einen vom Versammlungsleiter, in der Regel ein Vertreter der Wohnungseigentumsverwaltung, und sodann durch eine weitere Person aus dem Kreis der teilnehmenden Wohnungseigentümer. Dies, so...
Videoüberwachung zulässig?

Videoüberwachung zulässig?

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft beschloss bereits im Jahr 2016 einstimmig, dass ein Wohnungseigentümer, an zwei Stellen im Bereich des Gemeinschaftseigentums Überwachungskameras anbringen und betreiben durfte. Der Eigentümer brachte an 3 Stellen Kameras an.  2023...