Die Unterzeichnung des Protokolls

Die Unterzeichnung des Protokolls

Das Protokoll einer Wohnungseigentümerversammlung ist zu unterzeichnen. Dies zum einen vom Versammlungsleiter, in der Regel ein Vertreter der Wohnungseigentumsverwaltung, und sodann durch eine weitere Person aus dem Kreis der teilnehmenden Wohnungseigentümer. Dies, so...