Ihr Anwalt für Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsrecht regelt die Rechte der Gemeinschaft, der Verwaltung und der einzelnen Eigentümer. Konflikte sind häufig – ich berate Sie umfassend und vertrete Ihre Interessen rechtlich fundiert.
Wohnungseigentumsrecht – Klarheit in einer komplexen Materie
Das Wohnungseigentumsrecht gehört zu den anspruchsvollsten Rechtsgebieten. Es betrifft sowohl das Verhältnis der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu Dritten als auch das Zusammenspiel innerhalb der Gemeinschaft selbst. Konflikte entstehen etwa bei der Verwaltung, der Beschlussfassung oder bei Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Eigentümern. Viele Fragen drehen sich darum, welche Rechte der Gemeinschaft zustehen, wie diese durchgesetzt werden können und wie Beschlüsse rechtlich überprüfbar sind. Gerade die kurzen Klagefristen machen schnelles Handeln erforderlich. Ich unterstütze Sie, wenn Sie Ihre Rechte als Wohnungseigentümer sichern, gegen fehlerhafte Beschlüsse vorgehen oder sich innerhalb der Gemeinschaft behaupten möchten.
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer – mehr Gemeinschaft oder mehr Eigentum?
Das Wohnungseigentumsrecht umfasst zentrale Themen, die regelmäßig Konfliktpotenzial bergen, insbesondere bei Fragen zu:
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bilden eine rechtlich selbständige Einheit. Vertreten wird sie durch die Verwaltung. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist Trägerin ihrer Rechte, die sie selbständig durchsetzten kann. Davon zu unterscheiden sind die Wohnungseigentümer. Sie verfügen allein nur über ihr Sondereigentum.
Verwaltung und Beschlussfassung
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer regelt ihre Angelegenheiten selbständig. Die Wohnungseigentümer fassen in der Wohnungseigentümerversammlung Beschlüsse darüber, was geschehen soll. Zu beachten ist ihre Beschlusskompetenz und das Beschlüsse ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen.
Prozessuales
Im Wohnungseigentumsrecht unterstütze ich Eigentümer, Verwalter und Gemeinschaften gleichermaßen. Ob es um die rechtliche Prüfung von Beschlüssen, die Abwehr unzulässiger Forderungen oder die Vertretung vor Gericht geht – ich stehe Ihnen beratend und prozessual zur Seite. In Bremen und deutschlandweit setze ich Ihre Rechte zuverlässig und konsequent durch.
Das Wohnungseigentumsrecht ist eines der komplexesten Rechtsgebiete. Es regelt das Verhältnis der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu Dritten, die Rechte einzelner Eigentümer innerhalb der Gemeinschaft sowie die Befugnisse der Verwaltung. Konflikte entstehen häufig bei der Frage, wer welche Kosten trägt, welche Maßnahmen beschlossen werden dürfen oder wie weit die Rechte des einzelnen Eigentümers reichen. Auch die gerichtliche Anfechtung von Beschlüssen spielt eine wichtige Rolle, insbesondere angesichts der kurzen Klagefristen. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht berate ich Eigentümer, Verwalter und Gemeinschaften bei der Auslegung von Beschlüssen, der Klärung von Verwaltungsbefugnissen oder der Durchsetzung von Rechten gegenüber Dritten. Ich helfe, Streitigkeiten zu vermeiden, und vertrete Sie vor Gericht, wenn dies unvermeidbar ist. In Bremen und deutschlandweit stehe ich für rechtssichere Lösungen, Klarheit in komplexen Strukturen und eine konsequente Vertretung Ihrer Interessen.


