Ihr Anwalt für Vergaberecht in Bremen
Das Vergaberecht regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge. Es ist streng formalisiert und von vielen Gerichtsentscheidungen geprägt. Ich berate und vertrete Unternehmen und Auftraggeber in allen Phasen des Vergabeverfahrens.
Vergaberecht – formale Regeln, klare Strategien
Das deutsche Vergaberecht gilt als hoch formalisiert, wenig transparent und stark reguliert. Ziel ist die wirtschaftliche Vergabe öffentlicher Leistungen an Dritte. Grundlage sind zahlreiche gesetzliche Vorschriften und eine stetig wachsende Rechtsprechung. Ausschreibungspflichtig sind öffentliche Auftraggeber, wobei im Einzelfall zu prüfen ist, ob Vergaberecht überhaupt Anwendung findet. Entscheidend sind häufig Schwellenwerte, deren Überschreitung die Pflicht zur Durchführung eines Vergabeverfahrens auslöst. Die Ausschreibung selbst unterliegt festen Strukturen, die je nach Art der Vergabe variieren können, aber stets transparent und diskriminierungsfrei ablaufen müssen. Fehler im Verfahren führen nicht selten zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Vergabeentscheidungen können überprüft werden – sei es im Nachprüfungsverfahren, um trotz Nichtberücksichtigung den Zuschlag zu erhalten, oder durch Schadensersatzansprüche. Als Fachanwalt stehe ich Unternehmen und Auftraggebern beratend zur Seite, begleite Verfahren und vertrete Sie konsequent vor den zuständigen Gerichten.
Die zentralen Fragen im Vergaberecht
Das Vergaberecht stellt hohe Anforderungen. Typische Fragestellungen betreffen insbesondere öffentliche Auftraggeber, Verfahren und Rechtsschutz:
Öffentliche Auftraggeber
Ausschreibungspflichtig sind öffentliche Auftraggeber, die in Einzelfall als solche zu identifizieren sind. Ausschreibungspflichtig ist auch nicht jede Vergabe, sondern nur dann, wenn der Vergabewert bestimmte Schwellenwerte überschreitet oder die Anwendung des Vergaberechts vorgegeben ist.
Vergabeverfahren
Die Ausschreibung, das Vergabeverfahren, unterliegt einer Struktur, die je nach Art der Vergabe variieren kann. Sie hat die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und den Grundsätzen zu folgen, dass das Vergabeverfahren transparent diskriminierungsfrei durchzuführen ist.
Rechtsschutz
Vergabeentscheidungen unterliegen unterschiedlichen Wegen gerichtlicher Überprüfung. Sind die Schwellenwerte überschritten, gibt es ein Nachprüfungsverfahren, welche darauf gerichtet ist trotz erfolgter Nichtberücksichtigung doch noch den Zuschlag für die ausgeschriebene Vergabe zu erhalten. Ansonsten bleibt nur die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
Das Vergaberecht ist komplex und stark formalisiert. Ich berate Unternehmen bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen, prüfe Verfahren und vertrete Sie im Nachprüfungsverfahren oder bei Schadensersatzklagen. Auftraggeber unterstütze ich bei der rechtssicheren Durchführung von Verfahren. In Bremen und deutschlandweit sorge ich für Klarheit und Sicherheit in allen Fragen des Vergaberechts.
Das Vergaberecht ist ein hoch formalisiertes Rechtsgebiet, das die Vergabe öffentlicher Aufträge regelt. Ziel ist es, Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Chancengleichheit zu sichern. Für Unternehmen stellt sich oft schon die Frage, ob überhaupt eine Ausschreibungspflicht besteht – maßgeblich sind Schwellenwerte und die Einordnung des Auftraggebers. Fehler in der Durchführung von Vergabeverfahren können schwerwiegende Folgen haben: unzulässige Ausschreibungsbedingungen, fehlende Transparenz oder Diskriminierungen führen nicht selten zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Unternehmen haben die Möglichkeit, im Nachprüfungsverfahren trotz Nichtberücksichtigung den Zuschlag zu erstreiten. Bleibt dies ohne Erfolg, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht unterstütze ich Unternehmen und öffentliche Auftraggeber bei allen Fragen des Vergaberechts – von der Teilnahme am Verfahren über die rechtliche Prüfung bis zur Vertretung vor den Vergabekammern und Gerichten. In Bremen und deutschlandweit stehe ich für Klarheit, Struktur und die konsequente Wahrung Ihrer Interessen.


